Die Gleichberechtigung von Frauen und Männern im Arbeitsleben steht immer wieder im Fokus der öffentlichen Diskussion. Ein aktuelles Beispiel hierfür bietet das Barnstorfer Rathaus, wo der Frauenanteil der Beschäftigten aktuell bei 57,6 Prozent liegt. Die Umsetzung des Niedersächsischen Gleichberechtigungsgesetzes (NGG) spielt dabei eine entscheidende Rolle.
Das Niedersächsische Gleichberechtigungsgesetz in der Praxis
Das NGG hat als Hauptziel die Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen in öffentlichen Verwaltungen. Dabei soll auch die Gleichstellung beider Geschlechter gefördert werden. Im Rathaus von Barnstorf wurde der erste Gleichstellungsplan im Jahr 2017 verabschiedet und zuletzt für die Jahre 2024 bis 2026 aktualisiert.
Erwartungen an die Gleichstellungsbeauftragte
Die Zusammenarbeit mit der Gleichstellungsbeauftragten, Linda Rexforth, ist ein wichtiger Bestandteil der Umsetzung des Gleichstellungsplans. Die Personalabteilung der Samtgemeindeverwaltung überprüft regelmäßig die Entwicklung des Frauenanteils und die Verbesserung der Familienfreundlichkeit am Arbeitsplatz.
Veränderungen im Rathaus
Der Vergleich von 2019 zu 2023 zeigt eine leichte Abnahme des Frauenanteils im Beamtenverhältnis. In den verschiedenen Entgeltgruppen des Tarifvertrags für den öffentlichen Dienst (TVöD) zeigt sich ebenfalls ein Rückgang des Frauenanteils. Besonders in den oberen Entgeltgruppen ist dieser stark gesunken, was Herausforderungen für die zukünftige Gleichstellung mit sich bringt.
Ausblick auf die Zukunft
Die Verantwortlichen streben weiterhin danach, den Frauenanteil in Führungspositionen zu erhöhen und Nachwuchskräfte gezielt zu fördern. Der neue Gleichstellungsplan legt den Fokus darauf, Geschlechtergerechtigkeit und Chancengleichheit nachhaltig zu verbessern.