Bayern

Streit um Markenrechte: Bayern vs. Souvenirverband vor EU-Gericht

Bayerische Interessen: Neuschwanstein als Marke sichern

Die Frage, wem die Marke „Neuschwanstein“ gehört, beschäftigt derzeit den Freistaat Bayern. Nachdem das Amt der Europäischen Union für Geistiges Eigentum (EUIPO) die Marke zugunsten des Bundesverbands „Souvenir Geschenke Ehrenpreise“ registriert hatte, sah sich Bayern um seine Rechte an der Geschäftsbezeichnung „Neuschwanstein“ betrogen. Im Fokus stehen vor allem die Nutzungsmöglichkeiten für Museen und den Verkauf von Waren in Museumsshops.

Die Auseinandersetzung reicht bereits einige Jahre zurück und könnte bald eine Entscheidung auf EU-Ebene erfahren. Der Freistaat Bayern kämpft um die Anerkennung seiner älteren Rechte und widersetzt sich der Entscheidung des EUIPO zur Registrierung der Marke für verschiedene Produktkategorien wie Schmuck, Souvenirs und Kleidung.

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Ein Blick auf ähnliche Streitigkeiten

Dieser Konflikt ist nicht der einzige seiner Art. In ähnlichen Fällen, wie dem um die Marke „Kölner Dom„, standen kirchliche Institutionen vor Gericht, um den Markenschutz für bekannte Domstrukturen zu sichern. Das Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) in Karlsruhe bestätigte jedoch, dass Begriffe wie „Kölner Dom“ nicht ausschließlich von einer Einrichtung beansprucht werden können, selbst wenn sie Eigentümer des Gebäudes ist.

Die Entscheidungen in diesen Fällen haben weitreichende Auswirkungen auf den Umgang mit kulturellem Erbe und die kommerzielle Nutzung historischer Gebäude. Mit der Klage Bayerns vor Gericht wird sich zeigen, ob der Freistaat seine Interessen an der Marke „Neuschwanstein“ erfolgreich verteidigen kann.

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