![Beamtin in Liebesbeziehung mit Häftling: Disziplinarmaßnahme in Sachsen-Anhalt](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-16074.png)
Das Verwaltungsgericht Magdeburg hat eine Justizvollzugsbeamtin aufgrund einer unerlaubten Liebesbeziehung mit einem Häftling um ein Amt zur Obersekretärin zurückgestuft. Die Beamtin, geboren 1974, war als Ergotherapeutin im Gefängnis von Burg im Landkreis Jerichower Land tätig. Ende 2016 begann sie eine Beziehung zu einem Gefangenen, die bis zu Zärtlichkeiten und Geschlechtsverkehr führte, als der Mann in den offenen Vollzug verlegt wurde. Die Beamtin schrieb zudem Briefe und Postkarten mit intimem Inhalt an den Häftling.
Das Gericht betonte, dass eine Liebesbeziehung zwischen einer Justizvollzugsbeamtin und einem Gefangenen nicht nur sie selbst, sondern auch ihre Kollegen und die Gefangenen gefährde. Die Tatsache, dass die Frau die Beziehung nach der Konfrontation offen eingestanden und Reue gezeigt habe, sowie persönliche Probleme wie eine unglückliche Ehe und berufliche Schwierigkeiten wurden als mildernde Umstände berücksichtigt. Das Justizministerium als Dienstherr hatte sogar auf eine Herabstufung um zwei Ämter geklagt.
Die Beamtin wurde zudem in ein anderes Gefängnis versetzt. Es wird betont, dass das Justizministerium die Disziplinarklage im Juli 2023 eingereicht hat, welche letztendlich zu der gerichtlichen Entscheidung führte. Die Situation verdeutlicht die Ernsthaftigkeit von Verstößen gegen die Regeln und Ethik im Justizvollzugssystem und die Konsequenzen, die daraus resultieren können.
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