Frankfurt (Oder)

Höchstmaß der Trennung: OLG Frankfurt definiert getrenntes Leben für Ehepaare im selben Haus

Neue Regelung des OLG Frankfurt wirkt sich positiv auf Trennungsfamilien aus

Das Oberlandesgericht Frankfurt hat kürzlich eine wegweisende Entscheidung getroffen, die Ehepaaren, die trotz Trennung im selben Haus leben, viele Vorteile bietet. Laut dem Beschluss vom 28.03.2024, Az. 1 UF 160/23, ist eine vollständige räumliche Trennung nicht zwingend erforderlich, solange ein angemessenes Maß an Trennung gewährleistet ist. Diese neue Regelung hat signifikante Auswirkungen auf die Abwicklung familienrechtlicher Ansprüche.

In einem konkreten Fall hatten sich die Eheleute zwar getrennt und die Scheidung eingereicht, blieben jedoch im selben Haus, um ihren drei minderjährigen Kindern Stabilität zu bieten. Beide Partner forderten Auskunft über das Vermögen des anderen zum Zeitpunkt der Trennung gemäß § 1379 BGB. Das Amtsgericht akzeptierte die unterschiedlichen Zeitpunkte der Trennung, die vom Ehemann und der Ehefrau angegeben wurden.

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Die Beschwerde der Ehefrau gegen diese Entscheidung wurde vom OLG Frankfurt positiv entschieden. Trotz des gemeinsamen Wohnens erkannte das Gericht an, dass der Ehemann über einen eigenen separaten Bereich im Keller verfügte und keine persönliche Beziehung mehr zur Ehefrau hatte. Es wurde festgehalten, dass alltägliche Erledigungen und gemeinsame Mahlzeiten kein Hindernis für eine rechtliche Trennung darstellen, solange ein angemessenes Maß an Separation vorhanden ist.

Diese wegweisende Entscheidung verdeutlicht die bedeutende Rolle professioneller rechtlicher Beratung in komplexen familienrechtlichen Angelegenheiten. Die Kanzlei HENKELFRAU steht Betroffenen mit kompetenter Unterstützung zur Seite, um die rechtlichen Möglichkeiten zu prüfen und vor Gericht erfolgreich vertreten zu werden. Zögern Sie nicht, frühzeitig professionelle Hilfe in Anspruch zu nehmen, um Ihre Rechte zu wahren. Kontaktieren Sie die Kanzlei HENKELFRAU unter +49 155 66150207 oder per E-Mail an info@henkelfrau.com, um Ihre rechtliche Sicherheit zu gewährleisten.

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