Nürnberg

Streit um Fenster: Nürnberger Barockhausgegend erhitzt Gemüter

Ein Nachbarschaftsstreit um Blicke aus Fenstern sorgt für Aufsehen in Nürnberg. Meiko Stelzer, der ein denkmalgeschütztes Barockhaus aufwendig renoviert hat, sieht sich mit einer juristischen Auseinandersetzung mit seinem Nachbarn konfrontiert. Dieser fühlte sich gestört, da das Haus zu nah an sein Grundstück grenzt und klagte, um das „Fensterrecht“ geltend zu machen. Der Streit dreht sich darum, ob die Stelzers ihre Fenster verdunkeln und geschlossen halten müssen, um die Privatsphäre des Nachbarn zu wahren.

Das bayerische „Fensterrecht“ im Nachbarrecht legt fest, dass bei Fenstern, die weniger als 0,60 Meter von der Grenze eines Nachbargrundstücks entfernt sind, gewisse Einschränkungen gelten. In diesem Fall entspricht die Entfernung tatsächlich nicht den erforderlichen 60 Zentimetern, was zur ersten Entscheidung des Gerichts führte, die die Stelzers dazu verpflichtete, ihre Fenster blickdicht zu halten. Doch nach einer Ortsbegehung änderte das Oberlandesgericht Nürnberg das Urteil und erlaubte den Stelzers, ihre Fenster weiterhin zu öffnen.

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Die Richter stellten fest, dass eine dauerhafte Verkleidung der Fenster und Balkontür die Licht- und Luftzufuhr in die Wohnung stark beeinträchtigen würde und sogar die Fluchtwege gefährden könnte. Daher wurde die Ausübung des „Fensterrechts“ in diesem speziellen Fall als unzulässig eingestuft. Doch die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig, da bereits Rechtsmittel eingelegt wurden und der Fall nun vor das Bayerische Oberste Landesgericht in München kommt.

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