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Verfassungswidrige Mandatsverteilung bedroht Brandenburger Landtagswahl

Warnung vor verfassungswidriger Regierungsbildung nach der Wahl in Brandenburg

Die Landtagswahl in Brandenburg hat eine Debatte über die Verfassungsmäßigkeit der Mandatsverteilung entfacht. Experten warnen vor möglichen verfassungswidrigen Auswirkungen, wenn die AfD mehr Direktmandate erhält als ihr aufgrund des Zweitstimmenanteils zustehen würde.

Der Politikforscher Robert Vehrkamp von der Bertelsmann Stiftung hat aufgezeigt, dass die AfD bei einem angenommenen Ergebnis von 26,5 Prozent der Zweitstimmen möglicherweise eine Sperrminorität im Landtag erlangen könnte. Eine solche Situation könnte dazu führen, dass Verfassungsänderungen nur noch mit Zustimmung der AfD möglich wären, was zu erheblichen Problemen in der Regierungsbildung führen könnte.

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Um möglichen Verfassungsklagen vorzubeugen, schlägt Vehrkamp eine temporäre Anhebung der maximalen Landtagsgröße auf 140 Abgeordnete vor. Dies würde es ermöglichen, die Mandatsverteilung entsprechend anzupassen und eine Verzerrung des Wahlergebnisses zu vermeiden.

Die Situation in Brandenburg verdeutlicht die Komplexität des Wahlrechts und die möglichen Auswirkungen einer ungleichmäßigen Mandatsverteilung. Es liegt nun an den politischen Parteien, vernünftige Lösungen zu finden, um eine reibungslose Regierungsbildung nach der Wahl zu gewährleisten.

Die anstehenden Wahlen in Sachsen und Thüringen werfen ähnliche Fragen auf, doch dort erscheinen verfassungswidrige Mandatsverteilungen weniger wahrscheinlich. Dies zeigt, dass jedes Bundesland seine eigenen Herausforderungen im Wahlrecht hat und maßgeschneiderte Lösungen erfordert.

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