Historisches Verfahren gegen ehemaligen SS-Wachmann abgelehnt
Ein bedeutendes historisches Verfahren gegen einen ehemaligen SS-Wachmann aus dem Main-Kinzig-Kreis wurde kürzlich abgelehnt. Die 2. Große Strafkammer des Landgerichts Hanau entschied, die Anklageschrift nicht zuzulassen, da der 99-jährige Angeklagte aus gesundheitlichen Gründen verhandlungsunfähig ist. Die Entscheidung basiert auf einer Pressemitteilung des Landgerichts.
Dem Mann wurde vorgeworfen, in mindestens 3322 Fällen Beihilfe zum Mord im Konzentrationslager Sachsenhausen geleistet zu haben. Als Mitglied eines SS-Totenkopf-Wachbataillons war er unter anderem für die Bewachung von Häftlingen und den Transport verantwortlich. In der Zeit von 1943 bis 1945 starben mindestens 3.318 Häftlinge aufgrund der unmenschlichen Bedingungen im Lager, durch Erschießungen oder den Einsatz von Giftgas.
Experten haben festgestellt, dass der Angeklagte aufgrund von körperlichen und geistigen Einschränkungen nicht mehr in der Lage ist, an einer Hauptverhandlung teilzunehmen. Trotz seiner eindeutigen Einblicke in die grausamen Ereignisse im Lager konnte er aufgrund seines schlechten Gesundheitszustands nicht verurteilt werden.
Die Verhandlungsfähigkeit des Mannes wurde bereits vor Anklageerhebung durch ein Sachverständigengutachten geprüft. Der Zustand des Angeklagten hat sich seitdem verschlechtert, was zu der endgültigen Entscheidung des Gerichts führte, die Anklage nicht zuzulassen.
Der Beschluss des Gerichts, die Anklage nicht zuzulassen, ist noch nicht rechtskräftig und könnte weiteren Diskussionen unterliegen. Das Verfahren wirft ein Licht auf die Schwierigkeiten, historische Verbrechen zu verfolgen, wenn die angeklagten Personen aufgrund ihres Alters oder Gesundheitszustands nicht mehr verhandlungsfähig sind.