Thüringens Verfassungsrichter: Ausgangssperre war rechtswidrig
In einer wegweisenden Entscheidung haben die Verfassungsrichter in Thüringen die Verlängerung einer nächtlichen Ausgangsbeschränkung während der Corona-Pandemie für verfassungswidrig erklärt. Die betroffene Landesverordnung aus dem Januar 2022 betraf alle Menschen, die nicht geimpft waren oder sich von einer Infektion erholt hatten.
Diese bahnbrechende Entscheidung erfolgte aufgrund einer Klage der Thüringer AfD-Fraktion, die die Verordnung angefochten hatte, da sie formelle Anforderungen nicht erfüllt habe. Der Verfassungsgerichtshof kam zu dem Schluss, dass die nächtlichen Ausgangsbeschränkungen sowie die Einschränkungen des Grundrechts auf körperliche Bewegungsfreiheit verfassungswidrig waren, gültig jedoch nur für den Zeitraum der ursprünglichen Verordnung vom 21. Januar bis 6. Februar 2022.
Die Überprüfung der Verordnung wurde auf Antrag der AfD-Landtagsfraktion durchgeführt, um die Zulässigkeit verschiedener Restriktionen, wie Zugangs-, Kontakt- und Ausgangsbeschränkungen für nicht geimpfte oder nicht genesene Personen, zu prüfen. Der Verfassungsgerichtshof wies jedoch andere Bestandteile des Antrags als unzulässig zurück.
Die Entscheidung der Verfassungsrichter in Thüringen hat weitreichende Konsequenzen und könnte zukünftige Maßnahmen zur Eindämmung von Infektionskrankheiten in Deutschland beeinflussen. Sie unterstreicht die Bedeutung der Gewährleistung individueller Freiheitsrechte, auch in Zeiten gesundheitlicher Krisen. Ein wichtiger Schritt zur Sicherung der demokratischen Grundprinzipien im Umgang mit gesundheitlichen Notlagen.
Diese Entscheidung markiert einen wichtigen Meilenstein im Schutz der Bürgerrechte in Deutschland und wird voraussichtlich Auswirkungen auf die Gestaltung zukünftiger Krisenbewältigungsmaßnahmen haben. Die Verfassungsrichter haben klar signalisiert, dass auch in außergewöhnlichen Zeiten wie einer Pandemie die fundamentale Bedeutung individueller Freiheiten gewahrt bleiben muss.