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Hoher Prozess gegen Thüringer AfD-Chef – Unklarheit über Urteilsverkündung

Bewertung der Anträge im Prozess gegen Höcke wegen Nazi-Parole

Am 26. Juni 2024 zeichnet sich ein langer zweiter Verhandlungstag im Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke ab. Die Anträge und Beratungen der Verteidigung nehmen viel Zeit in Anspruch, wobei unklar ist, ob an diesem Tag ein Urteil gefällt wird.

Die Verteidigung von Höcke hat zahlreiche Anträge gestellt, darunter die Forderung, die Teilnehmer des besagten AfD-Stammtisches in Gera zu ermitteln und anzuhören, um zu beweisen, dass sie nicht durch Höcke zur Äußerung der Nazi-Parole „Alles für Deutschland“ motiviert wurden. Die Staatsanwaltschaft hingegen sprach sich gegen alle Anträge aus und hinterfragte dabei auch Höckes Demokratieverständnis.

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Der Vorwurf gegen Höcke lautet darauf, dass er bei einem AfD-Stammtisch in Gera im Dezember letzten Jahres die verbotene Parole angestimmt haben soll. Auch wenn Höcke sich als unschuldig bezeichnet, wird ihm vorgeworfen, durch Gesten das Publikum zur vollständigen Äußerung der Parole angeregt zu haben. Diese Parole wurde einst von der Sturmabteilung (SA) der NSDAP verwendet.

Ein interessanter Aspekt des Prozesses ist die Forderung der Verteidigung, zu beweisen, dass diese Parole im Nationalsozialismus keine zentrale Bedeutung hatte und wenig verbreitet war. Dazu beantragten sie das Hinzuziehen von Historikern als Zeugen und verwiesen auf einschlägige Publikationen zur SA und zum Nationalsozialismus. Die Haltung von Höcke zu der Verwendung der Parole zeigt sein eigenes Demokratieverständnis.

In Anbetracht der öffentlichen Äußerungen von Höcke zu dem Prozess äußerte sich die Staatsanwaltschaft kritisch. In einem auf Telegram verbreiteten Video wurde berichtet, dass Höcke politische Schauprozesse aufklären wolle und nach einer möglichen Machtübernahme durch die AfD wieder eine freie Justiz gewährleistet sein werde – was ein Bedenken an seinem Demokratieverständnis aufkommen lässt.

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