FlensburgKriminalität und Justiz

Sicherheit in Gefahr: Ministerin fordert mehr Befugnisse für Ermittlungen

Neue Befugnisse gefordert, um Senioren vor Telefonbetrug zu schützen

Flensburg, 27. Juni – Inmitten der steigenden Zahl von Telefonbetrugsfällen gegen ältere Menschen forderte die Justizministerin Kerstin von der Decken Maßnahmen zur Stärkung der Strafverfolgungsbehörden. Dieser Appell wurde vor dem Hintergrund einer aktuellen Entscheidung des Bundesgerichtshofs (BGH) getätigt, die die Möglichkeiten einer Funkzellenabfrage bei der Strafverfolgung einschränkt.

Im Januar 2024 hat der BGH festgelegt, dass eine Funkzellenabfrage nur unter engen Voraussetzungen gestattet ist, insbesondere im Zusammenhang mit bestimmten aufgeführten Straftaten gemäß § 100g Abs. 2 der Strafprozessordnung (StPO). Dies könnte zu erheblichen Lücken bei der Aufklärung von Straftaten führen, insbesondere bei den zunehmenden Schockanrufen und Enkeltrick-Betrügereien gegen Senioren.

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Von der Decken warnte davor, dass die gegenwärtigen Einschränkungen bei den Ermittlungsinstrumenten die Schutzmaßnahmen für ältere Menschen gefährden. Die Ministerin betonte, dass die Geschädigten bei betrügerischen Anrufen von „falschen Polizeibeamten“ oder anderen Callcenter-Betrügereien oft auf Funkzellenabfragen angewiesen seien, um die Täter zu identifizieren und strafrechtlich zu verfolgen.

Um diesen Schutzlücken entgegenzuwirken, drängte von der Decken den Bundesjustizminister, die Möglichkeit einer Erweiterung des Katalogs der Anlasstaten für die Durchführung von Funkzellenabfragen zu prüfen und zu implementieren. Dieser Schritt könnte dazu beitragen, die Sicherheit und das Wohlbefinden von älteren Menschen in Deutschland zu gewährleisten, die häufig gezielt von Telefonbetrügern ins Visier genommen werden.

Die Forderung nach erweiterten Befugnissen zur Strafverfolgung bei Telefonbetrug verdeutlicht die Notwendigkeit, die Gesetze und Instrumente zur Verhinderung von Straftaten kontinuierlich anzupassen, um die vulnerable Bevölkerungsgruppe der Senioren zu schützen und das Vertrauen in die Rechtsstaatlichkeit zu stärken.

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