Kriminalität und JustizMain-Tauber-Kreis

Illegal Beschäftigung in der Gebäudereinigungsbranche: 4.500 Euro Geldstrafe und 90 Tagessätze

Das Amtsgericht Bad Mergentheim hat kürzlich ein Urteil über einen 47-jährigen Firmeninhaber aus dem Main-Tauber-Kreis gefällt. Der Mann wurde wegen Verstößen gegen die Sozialversicherungspflicht in seinem Gebäudereinigungsunternehmen verurteilt. Insgesamt 16 Fälle, in denen er seine Lebensgefährtin und andere Mitarbeiter nicht ordnungsgemäß angemeldet hatte, wurden festgestellt. Dies führte zu einem Beitragsschaden von etwa 15.000 Euro für den Rentenversicherungsträger. Als Konsequenz wurde der Firmeninhaber zu einer Geldstrafe von 4.500 Euro verurteilt und muss zudem den entstandenen Beitragsschaden zurückzahlen sowie die Gerichtskosten tragen.

Das Amtsgericht stellte fest, dass der Beschuldigte Löhne nicht korrekt zur Sozialversicherung gemeldet hatte, was zu den Verstößen führte. Das Verfahren wurde durch eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Gebäudereinigungshandwerk eingeleitet, bei der der Mann ins Visier der Ermittler geriet. Nachdem erste Verdachtsmomente aufgetaucht waren, wurden seine Wohn- und Geschäftsräume durchsucht, und Beweismittel für den Prozess wurden sichergestellt.

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Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit Tauberbischofsheim führte das Ermittlungsverfahren durch, das letztendlich zur Verurteilung des Firmeninhabers führte. Die Untersuchung des Zolls zielt darauf ab, die Sozialsysteme und Staatseinnahmen zu sichern und faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Durch risikoorientierte Prüfungen, sowohl stichprobenartig als auch umfassend, wird die Einhaltung der Sozialversicherungspflicht sichergestellt. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt ganzjährig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, insbesondere in Branchen, die anfällig für Schwarzarbeit sind. Dies trägt zur Bekämpfung von illegaler Beschäftigung und zur Einhaltung der gesetzlichen Vorschriften bei.

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