![Ausweisung und Abschiebung bei Terrorismusbilligung: Bundesregierung plant Reform](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-11699.png)
Neue Regeln zur Ausweisung von Terrorismusbefürwortern
Die Bundesregierung plant eine weitreichende Reform in Bezug auf die Ausweisung von Ausländern, die terroristische Handlungen billigen. Diese Maßnahme soll es ermöglichen, Personen schneller auszuweisen und abzuschieben, wenn sie auch nur eine einzige terroristische Straftat gutheißen.
Die vorgeschlagene Gesetzesverschärfung, die noch die Zustimmung des Bundestages erfordert, wird von Bundesinnenministerin Nancy Faeser (SPD) unterstützt. Ein Anlass für diese Entscheidung war der tragische Messerangriff bei einer islamkritischen Veranstaltung in Mannheim, bei dem Ende Mai der Polizeibeamte Rouven Laur getötet wurde.
Die geplante Reform sieht vor, dass bereits die Billigung oder Verherrlichung einer terroristischen Tat ein schwerwiegendes Ausweisungsinteresse begründen kann. Dies gilt insbesondere, wenn solche Äußerungen den öffentlichen Frieden gefährden. In solchen Fällen soll eine strafgerichtliche Verurteilung vor der Ausweisung nicht erforderlich sein.
Ein weiterer Aspekt, der die Regierung zu dieser Entscheidung drängte, waren die verherrlichenden Kommentare in sozialen Netzwerken nach dem terroristischen Angriff der Hamas in Israel. Personen, die derartige Hasspostings verfassen und keine deutsche Staatsbürgerschaft besitzen, sollen konsequent ausgewiesen und abgeschoben werden, um die deutschen Sicherheitsinteressen zu wahren.
Es wird erwartet, dass diese Reform einen wichtigen Schritt darstellt, um die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten und Personen, die terroristische Gewalt gutheißen, konsequent zu bekämpfen. Die Diskussion über die erleichterte Ausweisung von Terrorismusbefürwortern wird voraussichtlich im Bundestag intensiv geführt werden, um die Rechtsgrundlage für diese Maßnahmen zu schaffen.
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