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Windenergie und Denkmalschutz: Gericht hebt Ablehnung für Windpark in Drebach auf

Die Herausforderungen bei der Umsetzung von Windenergieprojekten im Erzgebirge

Die Landschaft des Erzgebirges bietet eine atemberaubende Kulisse, die nicht nur Touristen, sondern auch Investoren für erneuerbare Energien anzieht. Doch die Kombination aus denkmalgeschützten Gebäuden und modernen Windenergieanlagen kann zu unerwarteten Hürden führen, wie ein kürzlich abgeschlossener Fall zeigt.

Im November 2023 wurde der Projektentwickler JUWI mit der Ablehnung von drei Windenergieanlagen in Drebach konfrontiert. Der Grund war die potenzielle Beeinträchtigung eines historischen Förderturms, der als Baudenkmal eingestuft ist. Trotz der Entfernung von 2,5 Kilometern zu den geplanten Anlagen sorgte die Entscheidung für Aufsehen.

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Das Sächsische Oberverwaltungsgericht hob die Ablehnung schließlich auf und stellte fest, dass die Sichtachsen zum Förderturm nicht erheblich beeinträchtigt würden. Diese Entscheidung markierte einen wichtigen Präzedenzfall für zukünftige Windenergieprojekte in der Region.

Die Diskrepanz zwischen den regionalen Denkmalschutzbehörden und dem Landesamt für Denkmalpflege war ein zentraler Aspekt des Falls. Während das Landratsamt die Ablehnung mit der Aufmerksamkeitskonkurrenz zu den Denkmalen begründete, vertrat das Landesamt eine gegenteilige Position. Diese Uneinigkeit verdeutlicht die Komplexität der Genehmigungsverfahren in Bezug auf Denkmalschutz.

Die positive Entscheidung des Oberverwaltungsgerichts war für JUWI ein wichtiger Sieg, jedoch auch mit beträchtlichen Kosten und Zeitverlust verbunden. Die Einbeziehung des Landesamts für Denkmalpflege in zukünftige Genehmigungsverfahren soll künftige Konflikte vermeiden und einen einheitlichen Vollzug auf Landesebene sicherstellen.

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