Der jüdische Student Lahav Shapira hat nach einem brutalen Angriff gegen ihn Klage gegen die Freie Universität (FU) Berlin eingereicht. Er wirft der Universität vor, nicht angemessen auf antisemitische Diskriminierung zu reagieren und so ein unsicheres Umfeld entstehen zu lassen. Der Vorfall ereignete sich, als Shapira von einem propalästinensischen Kommilitonen angegriffen wurde, nachdem er sich mit Israel solidarisiert hatte. In der Klage beruft sich Shapira auf das Berliner Hochschulgesetz, das die Universitäten zur Verhinderung von Diskriminierung, einschließlich antisemitischer Diskriminierung, verpflichtet.
Die Anwältin von Shapira, Kristin Pietrzyk, bezeichnet in der Klage die Uni als von einer propalästinensischen Hegemonie geprägt, die teilweise antisemitische Züge aufweise. Laut Pietrzyk habe die Universität durch ihr Versäumnis diesen Zustand ermöglicht. Shapira, der in Israel geboren wurde und als Kind nach Deutschland kam, protestierte gemeinsam mit anderen Studenten gegen propalästinensische Besetzungen an der Universität. Nach Drohungen per WhatsApp wurde Shapira drei Wochen später Opfer des brutalen Angriffs.
Die Pressestelle der FU Berlin gab auf Anfrage an, die Klage sei der Universität noch nicht vorlegt worden. Zu laufenden rechtlichen Angelegenheiten äußere man sich nicht. Shapira argumentiert in seiner Klage, dass die Universität durch die Toleranz gegenüber antisemitischer Stimmung zur Eskalation des Angriffs beigetragen habe. Die Klageerhebung wirft Licht auf die Komplexität von Diskriminierungsvorwürfen in Bildungseinrichtungen und die Verantwortung der Universitäten, ein sicheres und diskriminierungsfreies Umfeld für alle Studierenden zu gewährleisten.