Deggendorf

AfD-Boss muss 12.000 Euro zahlen für Beleidigung von CSU-Ministerpräsident Söder

AfD-Chef zieht Konsequenzen aus Gerichtsentscheidung

Der Politische Aschermittwoch ist traditionell eine Veranstaltung, bei der deftige Worte keine Seltenheit sind. Doch manchmal überschreiten einige Redner die Grenzen des gesetzlich Erlaubten und müssen dafür die Konsequenzen tragen.

Ein solches juristisches Nachspiel hatte kürzlich Bayerns AfD-Chef Stephan Protschka (46) zu verkraften. Nach seiner Rede in Osterhofen im Februar 2023, in der er den bayerischen Ministerpräsidenten Markus Söder mehrfach als „Södolf“ bezeichnete und ihn als „Landesverräter“ diffamierte, sah Protschka sich mit einer Strafanzeige seitens Söders konfrontiert. Die Generalstaatsanwaltschaft München nahm ebenfalls Ermittlungen auf.

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Als Konsequenz beantragte die Staatsanwaltschaft einen Strafbefehl von 60 Tagessätzen gegen Protschka. Dieser Einspruch dagegen führte zu einer Verhandlung vor dem Amtsgericht Deggendorf. Protschka betonte, dass es nicht seine Absicht gewesen sei, Söder zu beleidigen, sondern vielmehr einen Beitrag zur politischen Diskussion leisten wollte. Die umstrittenen Begriffe habe er von seinem Vorredner übernommen.

Dennoch entschied das Gericht, dass Protschka eine Geldauflage von 12.000 Euro zahlen muss, um das Verfahren einzustellen. Obwohl damit eine Verurteilung ausbleibt, ist die finanzielle Belastung beachtlich. Dieser Fall zeigt deutlich, dass auch Politiker für ihre Worte zur Rechenschaft gezogen werden können, insbesondere wenn sie die Grenzen des rechtlich Zulässigen überschreiten.

Ein interessanter Aspekt dieses Falls ist die Rolle des österreichischen Ex-Politikers Gerald Grosz, der ebenfalls wegen der Verwendung des Begriffs „Södolf“ zu einer Geldstrafe verurteilt wurde. Dies verdeutlicht, dass solche Äußerungen nicht ohne Konsequenzen bleiben und ein Bewusstsein für die Bedeutung respektvoller Kommunikation auch in hitzigen politischen Debatten unerlässlich ist.

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