GeraKriminalität und Justiz

AfD-Chef Höcke erneut vor Gericht: Prozess um verbotene Nazi-Parole in Gera

Der zweite Prozess gegen Thüringens AfD-Chef Björn Höcke wegen einer verbotenen Nazi-Parole ist in vollem Gange. Diesmal findet die Verhandlung am Landgericht Halle statt. Die Verteidigung des 52-jährigen Politikers stellt zu Beginn mehrere Anträge und bezweifelt die Zuständigkeit des Gerichts. Sie argumentieren, dass ein faires Verfahren aufgrund eines angeblichen medialen „Trommelfeuers“ gegen Höcke nicht gewährleistet sei.

Die Anklage besagt, dass Höcke bei einem AfD-Stammtisch in Gera im Dezember 2023 die Parole „Alles für Deutschland“ angestimmt hat, was eine verbotene Losung der SA darstellt. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, durch Handzeichen das Publikum zur Vervollständigung der Parole animiert zu haben. Aufgrund dieses Vorfalls wurde Höcke bereits im Mai zu einer Geldstrafe verurteilt.

Höcke beteuert jedoch seine Unschuld und erklärt, dass er nicht beabsichtigt habe, die Menschen zur Teilnahme aufzufordern. Er sei überrascht gewesen, als die Parole vom Publikum vervollständigt wurde. Trotz der Vorwürfe sieht er die Verwendung des Spruchs als unbedenklich an, da es sich um „Allerweltsworte“ handle, die auch von der SA verwendet wurden.

Der Prozess in Halle weist im Vergleich zum vorherigen weniger Interesse auf, und einige Plätze im Gerichtssaal bleiben leer. Dennoch wird das Verfahren fortgesetzt, und für den nächsten Verhandlungstermin ist die Anhörung eines Historikers als sachverständiger Zeuge geplant. Dies könnte die letzte Chance sein, bevor ein Urteil gefällt wird.

Neben diesem Verfahren muss sich Höcke auch vor dem Landgericht Mühlhausen wegen des Vorwurfs der Volksverhetzung verantworten. Hierbei geht es um einen Post von Höcke aus dem Jahr 2022 auf Telegram, in dem er sich zu einem Vorfall in Ludwigshafen äußerte. Die Verhandlungstermine stehen noch aus.

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