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Behördenfehler bedroht Eigenheim: Familie aus Rangsdorf hofft auf Bundesgerichtshof

Brandenburger Familie hofft auf Bundesgerichtshof

Eine Familie aus Rangsdorf, die von einem Behördenfehler betroffen ist und ihr selbst errichtetes Einfamilienhaus verlieren könnte, setzt ihre Hoffnungen auf den Bundesgerichtshof. Das Gericht in Karlsruhe nimmt sich des Streits um ihr Grundstück südlich von Berlin an, nachdem die Revision des Verfahrens wegen seiner grundsätzlichen Bedeutung zugelassen wurde. Eine mündliche Verhandlung wird voraussichtlich im kommenden Jahr stattfinden, wie ein Sprecher des BGH bekannt gab.

Die Familie hatte das Baugrundstück im Landkreis Teltow-Fläming 2010 bei einer Zwangsversteigerung erstanden und darauf ihr eigenes Haus gebaut. Doch 2014 entschied das Landgericht Potsdam, dass die Zwangsversteigerung aufgrund mangelnder Suche nach dem Eigentümer durch das Amtsgericht Luckenwalde fehlerhaft war. Dieser forderte daraufhin sein Grundstück zurück, das knapp 1000 Quadratmeter groß ist.

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Ende Juni 2023 entschied das Brandenburger Oberlandesgericht, dass die Familie innerhalb eines Jahres das Haus abreisen und das Grundstück räumen muss. Zudem soll die Familie eine Grundschuld von 280.000 Euro plus Zinsen für die Baukosten löschen und dem Eigentümer 6000 Euro für die Nutzung des Grundstücks bezahlen. Trotzdem hatte das OLG keine Revision zugelassen, woraufhin die Frist zur Räumung zuletzt um zwei Monate verlängert wurde.

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