Gasprüfung bei Wohnmobilen und Caravans: Neue Vorschriften sorgen für Sicherheit
Die jüngst beschlossene Änderung in der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung hat große Auswirkungen auf alle Halter von Wohnmobilen und Caravans. Die obligatorische Gasprüfung alle zwei Jahre ist nun gesetzlich vorgeschrieben, um die Sicherheit auf deutschen Straßen zu gewährleisten.
Die notwendige Gasprüfung vor der erstmaligen Inbetriebnahme sowie nach prüfpflichtigen Änderungen stellt sicher, dass die Flüssiggasanlagen in Fahrzeugen einwandfrei funktionieren. Diese neuen Vorschriften, festgelegt in § 60 der StVZO, dienen dem Schutz der Camper und der Umwelt.
Eine wichtige Neuerung ist der Stichtag am 19. Juni 2025, ab dem die Gasprüfung verpflichtend ist. Bis dahin haben Wohnmobil- und Wohnwagenbesitzer Zeit, sich auf die neuen Regelungen vorzubereiten. Anerkannte Sachkundige stehen bereit, um die erforderliche Prüfung professionell und effizient durchzuführen. Diese unabhängigen Prüfer sind auf der Website gaspruefung-wohnwagen-wohnmobile.de zu finden.
Das Nichtbeachten der Vorschrift zur Gasprüfung kann ernste Konsequenzen haben. Halter, die sich nicht an die neuen Regelungen halten, müssen mit Bußgeldern von 15 bis 60 Euro rechnen, abhängig von der Zeit, die seit dem Ablaufdatum vergangen ist.
Es ist wichtig zu betonen, dass Flüssiggas (LPG) nicht mit verflüssigtem Erdgas (LNG, Methan) verwechselt werden darf. LPG, bestehend aus Propan, Butan und deren Gemischen, wird vielfältig eingesetzt, z.B. als Kraftstoff (Autogas) oder in der Freizeitbranche. Die regelmäßige Gasprüfung gewährleistet die sichere Verwendung von Flüssiggas in Wohnmobilen und Caravans.
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