Höcke–Prozess: Gericht lehnt Anträge auf Einstellung ab
Am Landgericht Halle hat der zweite Prozess gegen den Thüringer AfD-Chef Björn Höcke begonnen, in dem es um eine Nazi-Parole geht. Die Verteidigung hatte Anträge auf Einstellung des Verfahrens gestellt, die jedoch vom Gericht abgelehnt wurden. Richter Jan Stengel betonte, dass keine Fehler im bisherigen Verfahren vorlägen und es auch keine Verfahrenshindernisse gebe.
Die Anwälte von Höcke hatten zu Beginn des Prozesses die Zuständigkeit des Landgerichts in Frage gestellt und kritisierten eine angebliche mediale Vorverurteilung ihres Mandanten. Diese würde ein faires Verfahren unmöglich machen, so die Verteidigung. Dennoch entschied das Gericht, dass der Prozess weitergeführt wird.
Björn Höcke wird vorgeworfen, im Dezember 2023 in Gera die verbotene Parole «Alles für Deutschland» verwendet zu haben. Er soll das Publikum eines AfD-Stammtischs dazu animiert haben, den Spruch zu vervollständigen. Die Staatsanwaltschaft wirft ihm vor, Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen verwendet zu haben. Im ersten Verfahren zu derselben Parole wurde Höcke bereits zu einer Geldstrafe verurteilt. Gegen dieses Urteil hat der Politiker Revision eingelegt.