MainzRheinland-Pfalz

Neues Staatsangehörigkeitsgesetz treibt Antragszahlen für Einbürgerung in die Höhe

Land: Die Herausforderungen des neuen Einbürgerungsrechts für die Gesellschaft

In Rheinland-Pfalz tritt ein neues Staatsangehörigkeitsgesetz in Kraft, das die kommunalen Einbürgerungsbehörden vor große Herausforderungen stellen wird. Das Integrationsministerium des Landes erwartet eine deutliche Zunahme der Anträge auf Einbürgerung durch verkürzte Wartezeiten und die Einführung des Doppelpasses.

Im Jahr 2023 wurden in Rheinland-Pfalz 10.825 Menschen eingebürgert. Mit dem neuen Gesetz, das nun in Kraft tritt, ändern sich die Voraussetzungen für die Einbürgerung grundlegend. Ein Anspruch darauf besteht nun schon nach fünf Jahren statt wie bisher nach acht Jahren – sofern alle Bedingungen erfüllt sind. Besondere Integrationsleistungen können die Einbürgerung sogar schon nach drei Jahren ermöglichen.

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Gute schulische oder berufliche Leistungen, Sprachkenntnisse und ehrenamtliches Engagement zählen zu den Voraussetzungen für eine schnellere Einbürgerung. Besonders bedeutend ist für viele potenzielle Antragsteller jedoch die Möglichkeit der Mehrstaatigkeit.

Die Kommunen erhalten Unterstützung vom Integrationsministerium in Mainz, beispielsweise durch Fortbildungen. Es wird jedoch angemerkt, dass das Bundesinnenministerium dringend die vollständigen Anwendungsvorschriften mit den Ländern abstimmen und umsetzen muss, damit den Einbürgerungsbehörden in den Städten und Gemeinden Klarheit über die Anwendung der neuen Rechtslage verschafft werden kann.

Die Veränderungen durch das neue Einbürgerungsrecht werden spürbare Auswirkungen auf die gesamte Gesellschaft haben. Die Möglichkeit einer erleichterten Einbürgerung und der Doppelpass können die Integration von Menschen mit Migrationshintergrund fördern und die Vielfalt in Deutschland stärken.

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