„Windrad-Gegner scheitern mit Antrag gegen geplanten Windpark im Haiminger Forst“
Ein erneuter Rückschlag für die Windrad-Gegner im Landkreis Altötting: Der Antrag auf ein Bürgerbegehren gegen den geplanten Windpark im Haiminger Forst wurde vom Gemeinderat von Haiming als „formell und materiell unzulässig“ abgelehnt. Damit wird es nicht zu einer Abstimmung kommen, die die Errichtung von Windrädern in diesem Gebiet verhindern könnte.
Der Antrag wurde von Vertretern der Bürgerinitiative „Gegenwind“ eingereicht, nachdem bereits ein Bürgerentscheid in Marktl zu Gunsten des Windparks ausgefallen war. Trotz des Erreichens des erforderlichen Quorums von 10% der Wahlberechtigten wurde das Begehren aus mehreren Gründen abgelehnt.
Grund für die Ablehnung
Einer der Hauptgründe für die Ablehnung des Antrags war die unvollständige Vertretung der Bürgerinitiative. Eine der benannten vertretungsberechtigten Personen war nicht mehr verfügbar, und es waren keine stellvertretenden Vertreter benannt worden. Dies führte zu einer fehlenden einheitlichen Vertretung des Antrags.
Zusätzlich war die Fragestellung des Bürgerbegehrens nicht präzise genug formuliert. Dies führte zu einer Ablehnung durch den Bayerischen Verwaltungsgerichtshof. Die Bürger müssen genaue Informationen haben, um fundierte Entscheidungen treffen zu können.
Entscheidungen in anderen Gemeinden
Die Diskussion um den Windpark im Haiminger Forst ist Teil einer breiteren Auseinandersetzung um erneuerbare Energien im Landkreis Altötting. Nach einem positiven Bürgerentscheid in Marktl und einem negativen in Mehring stehen die Meinungen der Bürger zu Windkraftanlagen weiterhin im Fokus.
Die Bürgerinitiative „Gegenwind“ argumentiert gegen den Windpark und betont die potenziell negativen Auswirkungen auf Gesundheit, Lebensqualität und Wirtschaft. Trotz des aktuellen Rückschlags kündigte die Initiative an, weiterhin gegen den Windpark zu kämpfen und die Bevölkerung über die Thematik zu informieren.
Ausblick auf die Zukunft
Mit der Ablehnung des Bürgerbegehrens in Haiming scheint der Bau des Windparks vorerst gesichert zu sein. Die Zahl der geplanten Windräder könnte jedoch aufgrund von Windmessungen und Gutachten noch angepasst werden. Minister Aiwanger deutete an, dass die „Kommunalklausel“ fallen könnte, was den Weg für den Bau von Windrädern im Staatsforst frei machen würde.
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