Kriminalität und JustizOffenbach

Gerichtsstreit um Auslagen: Staatskasse muss zahlen!

Ausgaben für erfolgreichen Einspruch gegen Bußgeld: Wer muss zahlen?

Nach einem erfolgreich eingereichten Einspruch gegen einen Bußgeldbescheid kann man davon ausgehen, dass die Staatskasse die Auslagen übernimmt, wenn das Verfahren eingestellt wird. Dies schließt auch die Kosten für die Verteidigung mit ein.

Es gibt jedoch Ausnahmen von dieser Regel, die sorgfältig begründet werden müssen. Ein kürzlich ergangener Beschluss des Amtsgerichts Maulbronn verdeutlicht dies, auf den der Deutsche Anwaltverein (DAV) hinweist (Az.: 4 OWi 15/24).

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Ein Fall vor Gericht

Ein interessanter Fall sorgte für Aufsehen: Eine Frau war in einen Verkehrsunfall verwickelt und erhielt daraufhin einen Bußgeldbescheid. Nach erfolgreichem Widerspruch wurde das Verfahren eingestellt. Doch die Behörde entschied, dass die Frau die Auslagen selbst zahlen müsse. Die Frau legte Einspruch ein, und der Fall landete vor Gericht.

Das Gericht entschied zugunsten der Frau: Die Behörde musste die Auslagen übernehmen, da diese Kosten grundsätzlich der Staatskasse auferlegt werden. Ausnahmen sind möglich, müssen aber ausführlich begründet werden. In diesem Fall hatte die Behörde jedoch nur pauschal bestimmt, dass die Frau die Kosten selbst tragen müsse, ohne dies zu begründen.

Wann die Kostenerstattung verweigert werden kann

Im Normalfall ist die Staatskasse verpflichtet, die notwendigen Verteidigungskosten zu erstatten, erklärt Rechtsanwalt Jürgen Dötsch von der AG Verkehrsrecht des DAV. Ein Beispiel für eine gerechtfertigte Verweigerung der Kostenerstattung könnte sein, wenn ein Betroffener durch sein Verhalten bewusst die Verzögerung des Verfahrens herbeigeführt hat und dadurch Verjährung eingetreten ist.

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