Bundesregierung setzt auf Kooperation mit Drittstaaten für Asylverfahren
Berlin – Die Bundesregierung plant, die Zusammenarbeit mit Drittstaaten zur Prüfung von Asylverfahren zu intensivieren und bis zum Jahresende konkrete Ergebnisse vorzulegen. Dies wurde nach einem Treffen zwischen Bundeskanzler Olaf Scholz und den Ministerpräsidenten der Länder in Berlin bekannt gegeben.
Ein zentrales Thema bei den Beratungen war die prüfende Einbeziehung von Ländern außerhalb der Europäischen Union in die Asylverfahren. Experten wurden herangezogen, um die rechtlichen und praktischen Voraussetzungen hierfür zu klären. Trotz der Diskussionen zeigte sich Scholz vorsichtig und erklärte, dass es noch zu früh sei, konkrete Möglichkeiten zu benennen.
Ein individueller Ansatz statt Massenverlagerungen
Anders als die Modelle aus Italien oder Großbritannien, die auf eine Verlagerung von Asylverfahren in große Mengen von Migranten setzten, plant Deutschland einen individuelleren Ansatz. Dies wurde vom Kanzler betont, um den jeweiligen Fällen gerecht zu werden und keine Massenverlagerungen zu provozieren.
Die Diskussionen um die Einbeziehung von Drittstaaten in Asylverfahren stießen auf unterschiedliche Reaktionen. Während einige Länder die Zusammenarbeit begrüßten und weitere Schritte forderten, äußerten andere Bedenken hinsichtlich möglicher Auswirkungen auf die Rechtsstaatlichkeit und Humanität.
Asylbewerber erhalten monatlichen Bargeldbetrag über Bezahlkarte
Eine weitere Entscheidung betraf die Begrenzung des monatlichen Bargeldbetrags für Asylbewerber auf 50 Euro durch eine spezielle Bezahlkarte. Diese Maßnahme soll ab dem Sommer eingeführt werden, nachdem die Ausschreibung für den Dienstleister abgeschlossen ist. Einige Länder wiesen auf regionale Unterschiede hin und schlugen daher einen flexiblen Bargeldkorridor vor.
Grenzkontrollen und Abschiebungen wichtige Themen der Diskussionen
Die Ministerpräsidenten zeigten Zustimmung zu den bereits eingeführten Grenzkontrollen an der Grenze zu Tschechien, Polen und der Schweiz. Auch die geplanten Abschiebungen von schweren Straftätern und Gefährdern nach Afghanistan und Syrien wurden erörtert. Hierbei betonte Scholz die Priorität, Rückführungsabkommen mit den Herkunftsländern zu schließen.
Die Diskussionen um weitere Themen, wie eine Pflichtversicherung gegen Elementarschäden und die beschleunigten Genehmigungsverfahren im Rahmen des Deutschlandpakts, werden fortgesetzt. Trotz unterschiedlicher Standpunkte bekräftigen Bund und Länder ihre Zusammenarbeit, um Deutschland effizienter und gerechter zu gestalten.
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