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Staatshilfen: Grüne kritisieren Ausschluss bei eindringendem Grundwasser

Staatshilfen bei Grundwasserproblemen: Eine umstrittene Regelung

Die aktuelle Diskussion um staatliche Fluthilfen in Bayern wird von einer entscheidenden Einschränkung überschattet: Menschen, die durch von unten eindringendes Grundwasser Schäden an ihren Immobilien erleiden, sind von den Soforthilfen ausgeschlossen. Diese Regelung wurde in einer Antwort der Staatsregierung auf eine Anfrage des Grünen-Landtagsabgeordneten Max Deisenhofer bekannt gegeben und sorgt für hitzige Debatten.

Um bis zu 200 Millionen Euro sind die Hilfsgelder schwer, die das bayerische Hilfsprogramm derzeit umfasst. Privathaushalte haben Anspruch auf bis zu 5000 Euro Soforthilfe, während Schäden durch Öl an Wohngebäuden mit bis zu 10.000 Euro abgedeckt werden – wobei Versicherungsleistungen angerechnet werden.

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Die Grünen üben heftige Kritik an der Entscheidung der Staatsregierung und fordern Ministerpräsident Markus Söder (CSU) zum Handeln auf. Laut Grünen-Landtagsfraktionschefin Katharina Schulze sollen alle Betroffenen unabhängig von der Ursache der Schäden finanziell unterstützt werden. Es dürfe nicht zählen, auf welche Weise das Wasser in die Häuser eingedrungen ist – vielmehr gehe es darum, den Menschen in Bayern in dieser schwierigen Zeit zu helfen.

Max Deisenhofer betont, dass es ein Grundrecht aller Bürgerinnen und Bürger sei, in Zeiten von Naturkatastrophen schnelle und unkomplizierte Hilfe zu erhalten. Die Tatsache, dass Versicherungen bei Schäden durch Grundwasser nicht zahlten, sei eine Sache. Doch dass der Staat keine Hilfe leiste, sei ein Missstand, der dringend behoben werden müsse, so Deisenhofer.

Die Debatte um die staatlichen Fluthilfen und die umstrittene Regelung bei Grundwasserschäden zeigt, wie wichtig es ist, in Krisenzeiten eine schnelle und effektive Hilfe für die Betroffenen zu gewährleisten. Es bleibt abzuwarten, ob die Staatsregierung auf die Forderungen der Grünen reagieren wird und ob die Regelung in Zukunft angepasst wird, um allen Betroffenen gleichermaßen gerecht zu werden.

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