Verunglimpfung eines Jugendamtsmitarbeiters
Ein 52-jähriger Mann, der sich selbst als „Bürger- und Menschenrechtler“ bezeichnet, wurde vom Landgericht Neubrandenburg zu einer Geldstrafe verurteilt. Dies geschah, nachdem er Mitarbeiter eines Jugendamtes während einer Inobhutnahme eines kleinen Jungen beleidigt hatte. Die Auseinandersetzung fand in einer Mehrfamilienhaussiedlung in Anklam und in Greifswald statt.
Der Vorfall
Am Abend des 27. Januar 2022 kam es zu einem eskalierten Konflikt am Auto des Jugendamtes in Anklam. Der Mann rief dabei beleidigende Begriffe wie „Idioten“, „Kindesentführung vom Jugendamt“, und „Das Schwein wird bluten“ gegenüber den Mitarbeiterinnen des Jugendamtes aus. Diese wüsten Beleidigungen führten letztendlich zu dem Gerichtsverfahren.
Auswirkungen auf die Community
Die Situation hätte fast eskaliert, da der 52-Jährige versuchte, dem Jugendamt zu untersagen, weiter mit der Mutter des Kindes zu sprechen. Die Jugendamtsmitarbeiter fühlten sich durch sein Verhalten bedroht und entschieden sich, den Jungen in eine Pflegefamilie zu bringen, wo er bis heute lebt.
Folgen des Urteils
Trotz seiner Überzeugung auf einen Freispruch wurde der Mann zu einer Geldstrafe von 1200 Euro verurteilt. Der Richter bezeichnete die Strafe als noch vergleichsweise milde, da der Vorfall auch als „versuchte Nötigung“ hätte gewertet werden können und somit zu einer höheren Strafe geführt hätte.
Dieser Fall unterstreicht die Bedeutung von respektvollem Verhalten gegenüber Behördenmitarbeitern und verdeutlicht die Konsequenzen von verbalen Angriffen in solchen Situationen.