In Weil am Rhein, an der Grenze zu Frankreich, wurde ein 39-jähriger Algerier von der Bundespolizei festgenommen. Der Mann war ohne die erforderlichen Einreisedokumente unterwegs und wurde bei einer Kontrolle in der grenzüberschreitenden Straßenbahn überprüft. Dabei stellten die Einsatzkräfte fest, dass gegen ihn zwei Haftbefehle vorlagen. Einer davon betraf eine Restfreiheitsstrafe von 229 Tagen wegen gefährlicher Körperverletzung und der andere eine Restfreiheitsstrafe von 86 Tagen wegen räuberischem Diebstahl.
Die Bundespolizei handelte entsprechend und nahm den 39-Jährigen noch vor Ort fest. Zudem wurde ein Strafverfahren gegen ihn wegen Verstößen gegen das Aufenthaltsgesetz eingeleitet. Nach der Festnahme wurde der Mann umgehend in eine Justizvollzugsanstalt gebracht, wo er die offenen Restfreiheitsstrafen verbüßen muss.
Die genaue Vorgehensweise und weitere Details zu dem Fall wurden nicht näher erläutert. Die Bundespolizei in Weil am Rhein setzt jedoch anscheinend konsequent Durchsetzungsmaßnahmen um, um sicherzustellen, dass Haftbefehle vollstreckt werden und rechtskräftige Urteile umgesetzt werden.
Solche Fälle von Festnahmen und Vollstreckungen von Haftbefehlen sind nicht ungewöhnlich und dienen dazu, die Einhaltung der Gesetze und die Rechtsstaatlichkeit zu gewährleisten. Es ist Aufgabe der Behörden, straffällig gewordene Personen zur Verantwortung zu ziehen und die öffentliche Sicherheit zu gewährleisten.