![Verbot des Mitführens gefährlicher Gegenstände an Verkehrsstationen während UEFA EURO 2024](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-245.png)
Die Bundespolizei hat im Zeitraum vom 19. Juni 2024 bis zum 15. Juli 2024 eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände an fünf Verkehrsstationen verbietet. Betroffen sind der Hauptbahnhof Stuttgart, der Bahnhof Stuttgart – Bad Cannstatt, der S-Bahnhof Stuttgart Neckarpark, der Hauptbahnhof Mannheim und der Hauptbahnhof Karlsruhe. Die Maßnahme wird aus Sicherheitsgründen eingeführt, um Gewaltstraftaten mit gefährlichen Gegenständen im Rahmen der UEFA EURO 2024 zu verhindern.
Die Allgemeinverfügung gilt für den gesamten Bereich der genannten Verkehrsstationen, einschließlich der Gebäude, Tunnel und Bahnsteige. Die Bundespolizei wird die Einhaltung des Verbots überwachen und bei Verstößen Gegenstände sicherstellen sowie Zwangsgelder verhängen. Mögliche Konsequenzen für Verstöße können auch Platzverweise oder Hausverbote sein. Das Verbot betrifft alle Personen, die sich in den genannten Bereichen aufhalten oder diese betreten.
Als gefährliche Gegenstände definiert die Allgemeinverfügung Gegenstände, die aufgrund ihrer Beschaffenheit geeignet sind, erhebliche Verletzungen herbeizuführen und nicht bereits nach dem Waffengesetz verboten sind. Dazu zählen unter anderem Feuerwerkskörper, Abwehrsprays, Schusswaffen, Hieb-, Stoß- und Stichwaffen sowie gefährliche Werkzeuge und Messer aller Art. Weitere Details zu den verbotenen Gegenständen und Ausnahmen sind auf der Website der Bundespolizei einsehbar. Darüber hinaus werden Plakate in den betroffenen Verkehrsstationen auf das Mitführverbot hinweisen.
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