Ein 26-jähriger syrischer Staatsbürger wurde gestern am Bahnhof in Essen von DB-Sicherheitsmitarbeitern aufgegriffen, da er ein ungeschliffenes Schwert bei sich trug. Die Bundespolizei wurde daraufhin eingeschaltet, die das Schwert sicherstellte. Es stellte sich heraus, dass der Mann gegen eine räumliche Beschränkung verstieß, die seinen Aufenthalt auf den Bezirk seiner zugewiesenen Ausländerbehörde beschränkt.
Das ungeschliffene Schwert wurde gemäß dem Waffengesetz als Hieb- und Stoßwaffe eingestuft, was das Führen als Ordnungswidrigkeit darstellt. Die Bundespolizei leitete daher ein Ordnungswidrigkeitenverfahren aufgrund des Verstoßes gegen das Waffengesetz und ein Ermittlungsverfahren wegen der Zuwiderhandlung gegen die räumliche Beschränkung ein.
Zu den aktuellen Bestimmungen im Zusammenhang mit der Europameisterschaft 2024 wurde eine Allgemeinverfügung erlassen, die das Mitführen gefährlicher Gegenstände verbietet. Am Hauptbahnhof Essen werden Maßnahmen ergriffen, um die Sicherheit während des Events zu gewährleisten. Bei Verstößen gegen die Allgemeinverfügung kann ein Zwangsgeld von 200,- Euro verhängt werden.