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Neue Regelung zur Organspende: Schleswig-Holstein kämpft gegen den Mangel an Spenderorganen

Organspende: Ein drängendes Problem in Schleswig-Holstein

Die Bereitschaft zur Organspende in Schleswig-Holstein bleibt weiterhin gering und hat verheerende Auswirkungen auf die Gesundheit von etwa 400 Menschen, die dringend auf lebensrettende Spenderorgane warten. Laut der Deutschen Stiftung Organtransplantation (DSO) wurden in den ersten vier Monaten dieses Jahres nur Organe von acht Spendern entnommen und transplantiert.

Um dieser kritischen Situation entgegenzuwirken, haben mehrere Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, einen neuen Ansatz eingeführt, um die so genannte Widerspruchsregelung gesetzlich zu verankern. In diesem Modell wäre jeder Bürger automatisch Organspender, es sei denn, er hat dies im Organspende-Register explizit abgelehnt.

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Diese Maßnahme zielt darauf ab, die Zahl der potenziellen Organspender zu erhöhen, wodurch die Anzahl der Menschen auf der Warteliste für lebensrettende Transplantationen reduziert werden könnte. Die Aktion wird von insgesamt acht Bundesländern unterstützt, die eine Änderung des Transplantationsgesetzes im Bundesrat fordern.

Die Dringlichkeit dieser Thematik kann nicht hoch genug eingeschätzt werden, da das Leben und die Gesundheit von hunderten Menschen in Schleswig-Holstein direkt davon betroffen sind. Es bleibt zu hoffen, dass die neue gesetzliche Regelung zu einem Anstieg der Organspender führen wird und damit das Leben vieler Patienten gerettet werden kann.

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400 8 Widerspruchsregelung

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