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Deutschland bis 2030: 99,5% Mobilfunkabdeckung geplant – Was bedeutet das für ländliche Gebiete?

Der Weg zu einer besseren Handyversorgung in Deutschland

Die Bundesnetzagentur strebt an, bis zum Jahr 2030 Deutschlands etablierte Mobilfunkanbieter dazu zu verpflichten, ein flächendeckendes Handynetz bereitzustellen. Diese Maßnahme würde bedeuten, dass 99,5 Prozent der Fläche Deutschlands mit einem Download-Speed von 50 Megabit pro Sekunde abgedeckt werden müssten. Dieses Vorhaben hat das Ziel, die Mobilfunkversorgung im ländlichen Raum und anderswo deutlich zu verbessern und den technologischen Fortschritt zu fördern.

Die Telekom-Chef Tim Höttges hat Bedenken geäußert und die Umsetzbarkeit einer solchen Pflicht in Frage gestellt, da sie seiner Meinung nach am Kundennutzen vorbeigehe. Bundesnetzagentur-Präsident Klaus Müller hingegen ist überzeugt, dass die Ausbauauflage realisierbar ist und große Vorteile für die Bevölkerung bringt. Eine flächendeckende Mobilfunkversorgung ist seiner Meinung nach unerlässlich, um auch in entlegenen Gebieten die Vorteile des digitalen Zeitalters nutzen zu können.

Die geplante Ausbaupflicht von 99,5 Prozent wurde bewusst gewählt, da in einigen Regionen aufgrund topografischer Gegebenheiten oder fehlender Grundstücke für Mobilfunkmasten eine vollständige Abdeckung nicht möglich ist. Die Mobilfunkanbieter würden im Gegenzug bestimmte Nutzungsrechte für Frequenzen verlängert bekommen, wenn sie sich dazu verpflichten, den Ausbau voranzutreiben.

Diese Maßnahme markiert einen wichtigen Schritt hin zu einer verbesserten Mobilfunkversorgung in Deutschland. Bis zum Juli läuft noch eine Konsultationsphase, in der Feedback eingeholt wird, bevor final über die Umsetzung entschieden wird. Im Vergleich zu bisherigen Ausbauverpflichtungen, die an Haushalten und nicht an der Fläche gemessen wurden, würde diese neue Regelung eine Verschärfung darstellen.

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