![OGH-Urteil: Versicherungsfall bei Abgasmanipulation von Autohersteller nicht klar – Entscheidender Zeitpunkt für Rechtsschutzdeckung](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Ein Fall von Rechtsschutzversicherung und Dieselgate
Am 7. November 2019 erwarb A.M. einen Porsche Cayenne mit einem Dieselmotor, der mit einer illegalen Abschalteinrichtung ausgestattet war. Dies führte dazu, dass A.M. gegen den Hersteller rechtlich vorgehen wollte, um einen Ersatz des Minderwerts seines Fahrzeugs und Schadenersatz zu fordern.
Der Fall wurde vor Gericht gebracht, da A.M. von seiner Rechtsschutzversicherung Deckung für die Klage forderte. Die Frage der Versicherungsdeckung hing jedoch davon ab, ob und wann genau A.M. den Porsche erworben hatte.
Die Bedingungen des Versicherungsvertrags
Die Allgemeinen Bedingungen für die Rechtsschutzversicherung (ARB 2017) waren die Grundlage des Versicherungsvertrags, den A.M. abgeschlossen hatte. Laut diesen Bedingungen trat der Versicherungsfall ein, sobald eine der beteiligten Parteien begann oder zu beginnen behauptete, gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften zu verstoßen.
Es wurde festgestellt, dass im Falle von Schadenersatzforderungen aufgrund von gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen der Versicherungsschutz die Geltendmachung dieser Ansprüche umfasste.
Die Herausforderung des Kaufnachweises
Der Fall nahm eine Wendung, als das Erstgericht A.M. ablehnte, da er den Kauf des Fahrzeugs zum angeblichen Zeitpunkt und Preis nicht nachweisen konnte. Das Berufungsgericht entschied im Gegenteil und erklärte, dass A.M. nicht in der Deckungsbeweispflicht sei.
Es wurde klargestellt, dass A.M. den Kauf des Fahrzeugs nachweisen müsse, um seine Erfolgsaussichten im Haftpflichtprozess zu bewahren. Ohne diesen Nachweis wäre er nicht erfolgreich. Der Oberste Gerichtshof erklärte, dass der Eintritt des Versicherungsfalls entscheidend sei, um die Deckungspflicht des Versicherers zu bestimmen, und gab dem Berufungsgericht die Möglichkeit erneut zu entscheiden.
Klarstellung des Versicherungsfall-Konzepts
Der OGH betonte, dass es Sache des Versicherungsnehmers sei, das Vorliegen des Versicherungsfalls zu belegen. Im vorliegenden Fall behauptete A.M., den Porsche mit der illegalen Abschalteinrichtung erworben zu haben. Die Eintritt des Versicherungsfalls in der Rechtsschutzversicherung war von entscheidender Bedeutung für die Deckung der Ansprüche in diesem speziellen Fall.
Die Bedingungen des Versicherungsvertrags machten deutlich, dass ein Verstoß gegen Rechtspflichten oder Rechtsvorschriften den Versicherungsfall auslösen würde. Der Zeitpunkt des Erwerbs des fehlerhaften Fahrzeugs war daher entscheidend zu klären, um festzustellen, ob die Deckung des Versicherers greift.
Ein Urteil steht aus
Der OGH hob das vorherige Urteil auf und beauftragte das Berufungsgericht mit einer neuen Entscheidung. Die Frage nach dem Zeitpunkt und dem Kaufnachweis des Fahrzeugs war entscheidend für die Feststellung des Versicherungsfalls. Die Klärung dieser Fragen würde daher die Grundlage für die weiteren rechtlichen Schritte in diesem Fall bilden.
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