Herztod verhindern: Neue Vorsorgepläne für die Gesundheit der Bürger
Die Pläne von Gesundheitsminister Karl Lauterbach, Herztode durch bessere Vorsorge zu reduzieren, nehmen eine entscheidende Hürde. Das vorgeschlagene „Gesundes-Herz-Gesetz“ hat grünes Licht vom Kanzleramt sowie dem Wirtschafts- und Finanzministerium erhalten und soll voraussichtlich im dritten Quartal 2025 in Kraft treten.
Dieses neue Gesetz zur Herzgesundheit ist von großer Bedeutung, da jährlich mehr als 350.000 Menschen in Deutschland an den Folgen von Herz-Kreislauf-Erkrankungen sterben. Lauterbach betont, dass durch optimale Vorsorge fast 90 Prozent dieser Erkrankungen vermieden werden können.
Nach dem Entwurf des Gesetzes sollen Erwachsene im Alter von 25, 35 und 50 Jahren die Möglichkeit haben, sich Herz-Checks zu unterziehen, unter anderem in Apotheken. Durch Gutscheine können sie ihre Blutwerte bestimmen lassen, und bei Auffälligkeiten können sie eine Behandlung beim Hausarzt beginnen.
Besondere Aufmerksamkeit wird dabei auf Bluthochdruck, Diabetes, Übergewicht und Fettstoffwechselstörungen gelegt. Zusätzlich werden familiäre Risikofaktoren und Lebensstilrisiken erfasst, wie Bewegungsmangel, Alkoholkonsum und Rauchen.
Früherkennungsuntersuchungen für Kinder und Jugendliche sind ebenfalls Teil des Gesetzes. Bereits bei kleinen Kindern soll das Herzinfarktrisiko erkannt werden, zum Beispiel im Rahmen der U9-Untersuchung ab dem 5. Geburtstag.
Jugendliche werden bei der J1-Untersuchung im Alter von 12 bis 14 Jahren über Herz-Risiken wie Rauchen informiert. Raucher haben die Möglichkeit, jährlich Medikamente zur Rauchentwöhnung zu erhalten.
Menschen mit hohen Cholesterinwerten sollen einfacher und früher an verschreibungspflichtige Statine gelangen, um Herzinfarkte oder Schlaganfälle vorzubeugen. Die Finanzierung des Gesetzes wird über die Krankenkassen abgedeckt, was zu erheblichen Kosteneinsparungen führen könnte. Durch eine bessere Vorsorge erhofft sich Lauterbach Einsparungen von bis zu 510 Millionen Euro jährlich nach vier Jahren.