Nachdem gestern Abend in der Altstadt von St. Wendel besorgniserregende Szenen stattgefunden haben, hat die Polizei in beiden Fällen Strafverfahren wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger und terroristischer Organisationen eingeleitet. Eine besorgte Bürgerin hatte der Redaktion ein Foto übermittelt, das eine Gruppe Jugendlicher zeigt, die mutmaßlich den verbotenen Hgruß zeigt hinter einer Deutschlandfahne. Die Polizei erhielt gegen 22:40 Uhr von einem Gaststättenbetreiber Informationen über volksverhetzende Parolen und den Hgruß durch eine größere Personengruppe im Umfeld seiner Kneipe.
Die Einsatzkräfte konnten die Vorwürfe nach Befragungen von Zeugen und Sicherstellung von Beweismitteln vor Ort bestätigen. Bei der Verdächtigengruppe handelte es sich um acht Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren, einige von ihnen bereits polizeibekannt, alle aus dem Landkreis St. Wendel. Nach den erforderlichen Ermittlungen erhielten alle Personen einen Platzverweis.
In einem weiteren Vorfall in Schiffweiler meldete eine Gaststätte in den frühen Morgenstunden rechtsextreme Aktivitäten. Es wurde berichtet, dass eine Schlägerei drohte und Personen rechtsextreme Parolen skandierten. Bei ihrem Eintreffen hatten sich die Beteiligten bereits entfernt, kehrten jedoch zurück und setzten ihr Verhalten trotz Anwesenheit der Polizei fort. Es handelte sich hier um drei Männer im Alter von 20 bis 23 Jahren und eine 19-jährige Frau aus dem Landkreis Neunkirchen, die ebenfalls kontrolliert und des Ortes verwiesen wurden.
Die Ermittlungen in beiden Fällen werden vom Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums durchgeführt.Die Polizei setzt sich aktiv gegen Volksverhetzung und die Verwendung verfassungswidriger Symbole ein, um die öffentliche Sicherheit und den Schutz der demokratischen Werte zu gewährleisten.