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Land Hessen gibt Fördermittel für sozialen Wohnungsbau und Umbauten

Das Land Hessen hat kürzlich Finanzmittel für den sozialen Wohnungsbau sowie behindertengerechte Umbauten bereitgestellt. Anträge für diese Förderungen können ab sofort beim Landkreis Fulda eingereicht werden.

Sozialer Wohnungsbau und behindertengerechte Umbauten werden gefördert

Die finanzielle Unterstützung umfasst Darlehen und Finanzierungszuschüsse für den sozialen Wohnungsbau, insbesondere für Haushalte mit niedrigem Einkommen. Die Höhe des Förderdarlehens hängt vom Wert des Grundstücks ab und kann bis zu 2500 Euro pro Quadratmeter Wohnfläche betragen. Zusätzliche Zuschläge werden für rollstuhlgerechte Wohnungen und den Einbau von Aufzügen gewährt.

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Um diese Förderprogramme in Anspruch nehmen zu können, müssen mindestens vier Wohnungen entweder neu gebaut oder bestehend umgebaut werden. Interessierte müssen sich bis spätestens 6. September beim Landkreis Fulda anmelden und über ein bebaubares Grundstück mit gesichertem Baurecht verfügen.

Eigentümer oder Erbbauberechtigte von Wohnungen, in denen eine Person mit einem Grad der Behinderung von mindestens 50 oder einem Pflegegrad 2 oder höher lebt, sind berechtigt, Fördermittel für den behindertengerechten Ausbau zu beantragen. Die Förderung kann bis zu 50 Prozent der Gesamtkosten, maximal jedoch 6500 Euro, betragen. Anträge müssen vor Beginn der Umbauarbeiten gestellt werden und können mit Mitteln der Pflegekassen kombiniert werden.

Für detaillierte Informationen zu den Förderprogrammen stehen Interessierten die Wohnungsbauförderstelle des Landkreises Fulda zur Verfügung. Diese Maßnahmen zielen darauf ab, den sozialen Wohnungsbau zu stärken und die Wohnsituation für Menschen mit Behinderungen zu verbessern.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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