Die saarländische Polizei hat in den letzten Tagen in Neunkirchen und St. Wendel zwei Vorfälle von volksverhetzenden Parolen untersucht. In beiden Fällen griff die Polizei vor Ort ein und leitete Ermittlungsverfahren ein. Im ersten Fall meldete ein Gaststättenbetreiber in St. Wendel eine größere Gruppe von Personen, die volksverhetzende Parolen rief und den Hitlergruß zeigte. Nach Zeugenbefragungen bestätigte sich die Mitteilung, und die Polizei kontrollierte die Gruppe.
Es stellte sich heraus, dass es sich um acht Personen im Alter von 16 bis 27 Jahren handelte, die alle einen Platzverweis erhielten. Im zweiten Fall wurde der Polizei mitgeteilt, dass in einer Gaststätte in Schiffweiler eine Schlägerei drohe und Personen rechtsextreme Parolen riefen. Die Verdächtigen hatten die Gaststätte bereits verlassen, als die Polizei eintraf. Es handelte sich um vier Personen, die ausländerfeindliche Parolen skandierten und den Hitlergruß zeigten.
Die Ermittlungen der Polizei wegen des Verdachts der Volksverhetzung und des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen werden von der Abteilung Staatsschutz des Landespolizeipräsidiums durchgeführt. Die polizeilichen Maßnahmen führten dazu, dass alle Tatverdächtigen einen Platzverweis erhielten und Strafverfahren eingeleitet wurden, die noch andauern. Es wird erwartet, dass die Behörden die Vorfälle weiter gründlich untersuchen, um angemessen auf solche Verhaltensweisen zu reagieren und mögliche rechtliche Konsequenzen zu prüfen.
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