Nach einer Entscheidung des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen steht fest, dass die AfD ihren Bundesparteitag Ende Juni in der Grugahalle in Essen abhalten kann. Die Stadt Essen hatte zunächst versucht, die Nutzung der Halle zu verhindern, war jedoch laut Gerichtsbeschluss dazu verpflichtet, die AfD gleichberechtigt wie andere politische Parteien zu behandeln.
Das Gericht betonte, dass öffentliche Einrichtungen wie die Grugahalle allen politischen Parteien gleichermaßen zur Verfügung stehen sollten, solange keine konkreten Hinweise auf mögliche Straftaten vorliegen. Die Entscheidung des Gerichts ist vorerst nicht rechtskräftig, da die Stadt Essen die Möglichkeit hat, Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht für das Land Nordrhein-Westfalen einzulegen.
Die AfD, die sich von einem ihrer Europapolitiker distanziert hat und im Bundestag kontrovers diskutiert wird, kann somit ihren geplanten Parteitag in der Grugahalle durchführen, sofern keine weiteren juristischen Schritte dies verhindern. Ein weiterer Gerichtsprozess vor dem Landgericht Essen steht noch aus, um über eine Zivilklage im Zusammenhang mit dem Bundesparteitag zu entscheiden. Es bleibt daher abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickeln wird.
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