Am Montag und Dienstag, den 17. und 18. Juni, wird erneut über die geplante Ortsumfahrung in Laufen (Berchtesgadener Land) vor dem Verwaltungsgerichtshof verhandelt. Die Gut Biburg GmbH hat erneut Klage eingereicht, nachdem ihre Klage beim ersten Termin im April abgewiesen wurde. Die Klägerin ist diesmal allein die Gut Biburg GmbH, da der Grundeigentümer Dr. Erhard Ferstl das Pferdegestüt an die GmbH seiner Frau und Tochter verpachtet hat.
Die Verhandlung dreht sich unter anderem darum, dass der VGH die GmbH nicht mehr als klageberechtigt ansieht, da die Klage vom Unterpächter hätte kommen müssen. Klägeranwalt Patzelt hält diese Entscheidung für nicht rechtskonform, da sie der langjährigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts widerspricht. Die Landesanwaltschaft habe zudem den Planfeststellungsbeschluss während der Verhandlung geändert, was zur erneuten Klage geführt hat.
Es bleibt abzuwarten, wie der Verwaltungsgerichtshof die Situation in der kommenden Verhandlung bewerten wird. Die Frage, ob die Gut Biburg GmbH weiterhin klageberechtigt ist und welche Auswirkungen die Änderungen auf die Klage haben, bleibt weiterhin offen. Klägeranwalt Patzelt hätte die Verhandlung gerne vertagt, bis eine Entscheidung vom Bundesverwaltungsgericht in Leipzig vorliegt.
In Bezug auf die Entscheidung aus Leipzig hat der Klägeranwalt sowohl eine Nichtzulassungsbeschwerde für die Gut Biburg GmbH als auch gegen die Abweisung der Bauernklagen eingereicht. Wann eine Reaktion aus Leipzig zu erwarten ist, bleibt unklar. Die Zukunft der Ortsumfahrung in Laufen hängt damit weiter von den Gerichtsentscheidungen auf verschiedenen Ebenen ab.