Bonn

Cum-Ex-Skandal: Prozess gegen Hamburger Bankier Olearius vor Einstellung due to Prozessführungsunfähigkeit

Der Cum-Ex-Strafprozess gegen den Hamburger Bankier Christian Olearius (82) steht vor einer möglichen Einstellung aufgrund seiner dauerhaften Verhandlungsunfähigkeit. Die Staatsanwaltschaft hat dies aufgrund eines medizinischen Gutachtens beantragt, das seinen schlechten Gesundheitszustand bestätigte. Der Angeklagte könnte demnach nur maximal 45 Minuten pro Verhandlungstag folgen, was die Beweisaufnahme erheblich verlängern würde. Aufgrund von gesundheitlichen Risiken wird es als unzumutbar angesehen, das Verfahren fortzusetzen.

Olearius wird besonders schwerer Steuerhinterziehung beschuldigt und beteuert weiterhin seine Unschuld. Er behauptet, nicht wissentlich oder willentlich an den strafbaren Cum-Ex-Geschäften beteiligt gewesen zu sein und betont seine Unwissenheit in Bezug auf die Aktiendeals. Der Cum-Ex-Betrug, bei dem Papiere mit und ohne Dividendenansprüche zwischen Finanzakteuren gehandelt wurden, wird als größter Steuerskandal der Bundesrepublik angesehen. Der deutsche Staat hat durch die Machenschaften von insgesamt rund 1700 Beschuldigten einen geschätzten Schaden von zehn Milliarden Euro erlitten.

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Die Verteidigung fordert einen Freispruch für Olearius und lehnt die Einstellung des Prozesses ab. Das Gericht erwägt nun, das Strafverfahren in ein Einziehungsverfahren zu überführen und die Einziehung von Erträgen aus Straftaten in Höhe von etwa 43 Millionen Euro anzuordnen. Der Prozess wird am kommenden Mittwoch fortgesetzt, während die Entscheidung über die Einstellung noch aussteht.

Tagebucheinträge von Olearius enthüllten, dass er sich mehrmals mit dem ehemaligen Bürgermeister von Hamburg und jetztigen Bundeskanzler Olaf Scholz getroffen hatte. Die genauen Details dieser Treffen sind unklar, aber die Finanzbehörde ließ nach den Gesprächen eine Forderung gegen Olearius fallen, was zu einer Verjährung der Ansprüche führte. Während Scholz jede politische Einflussnahme bestreitet, bleiben Fragen bezüglich des möglichen Zusammenhangs zwischen den Treffen und den Behördenentscheidungen offen.

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