Das Verwaltungsgericht München hat kürzlich eine Entscheidung bezüglich der Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen verkündet. Nach einer mündlichen Verhandlung wurden die Klagen gegen die Abrissanordnungen für die drei Einfamilienhäuser abgewiesen. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hatte im vergangenen Jahr Beseitigungsanordnungen an den Bauherrn und die Eigentümerin der Immobilien erlassen, die nun zur Durchführung des Abrisses führen. Die Kläger hatten gegen diese Anordnungen vor dem Verwaltungsgericht München geklagt, doch die 11. Kammer des Gerichts wies die Klagen ab.
Das Gericht bestätigte außerdem die Rechtmäßigkeit der Duldungsanordnung gegen die Eigentümerin und eine Mietpartei. Der Streitwert wurde auf 1,2 Millionen Euro für die Eigentümerin und 12 500 Euro für die Mietpartei festgelegt. Trotz der Entscheidung des Verwaltungsgerichts haben die Kläger die Möglichkeit, innerhalb eines Monats beim Verwaltungsgerichtshof Berufung einzulegen.
Bürgermeister Klaus Heilinglechner äußerte sich erleichtert über die Abweisung der Klagen und betonte, dass die Stadt Wolfratshausen nicht über den Verfahrensausgang bestimmen könne. Die Errichtung der umstrittenen Einfamilienhäuser war bereits vom Bauausschuss des Stadtrats abgelehnt worden. Das Landratsamt hatte das gemeindliche Einvernehmen ersetzt, nachdem die Gebäude als Schwarzbauten identifiziert worden waren.
Die Pressesprecherin des Landratsamts, Marlis Peischer, bestätigte, dass die Beseitigungsanordnungen gegen die Schwarzbauten rechtmäßig seien. Die Kreisbehörde wartet nun auf die detaillierte Urteilsbegründung und mögliche Rechtsmittel seitens der Kläger. Die Zukunft der Schwarzbauten am Isarspitz bleibt somit weiterhin ungewiss, während die rechtlichen Schritte der Beteiligten noch ausstehen.