Altenkirchen (Westerwald)Kriminalität und JustizRheinland-Pfalz

Neues Gesetz zur Kinderpornografie: Lehrerin im Westerwald bekommt Hoffnung

Die Hoffnung einer Lehrerin aus dem Westerwald, die wegen Vorwürfen im Zusammenhang mit Kinderpornografie angeklagt ist, hat sich nach der Entscheidung des Bundesrats bezüglich eines Gesetzes zur flexibleren Strafverfolgung möglicherweise erhöht. Das Gesetz hat die Zustimmung des Bundesrats erhalten und muss nun von der Bundesregierung gegengezeichnet werden, bevor es in Kraft treten kann. Der genaue Zeitpunkt der Umsetzung ist jedoch noch nicht bekannt.

Die Lehrerin hatte versucht, einer 13-jährigen Schülerin zu helfen, die intime Aufnahmen von sich gemacht und an ihren Freund geschickt hatte. Als die Lehrerin davon erfuhr, beschaffte sie sich das Video, um es an die Mutter des Mädchens weiterzuleiten und es zu schützen. Die geplante Gesetzesnovelle könnte es ermöglichen, solche Fälle aufgrund von Geringfügigkeit einzustellen, ohne das Höchstmaß der Strafe zu ändern.

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Justizminister Herbert Mertin betonte im Landtag, dass das Ziel der Gesetzesänderung darin bestehe, Personen zu schützen, die im Interesse der Kinder handeln und unerwartet mit strafrechtlichen Konsequenzen konfrontiert werden. Die Neuregelung ist darauf ausgerichtet, mehr Flexibilität in der Strafverfolgung zu ermöglichen, um angemessen auf solche Fälle reagieren zu können.

Das Verfahren gegen die Lehrerin könnte möglicherweise vor dem offiziellen Prozessbeginn am 26. September in Montabaur eingestellt werden, sofern das Gesetz rechtzeitig in Kraft tritt. Es liegt nun an Staatsanwaltschaft, Gericht und Angeklagter, über die weitere Vorgehensweise zu entscheiden. In jedem Fall wird die Entscheidung des Bundesrats einen Einfluss auf den Verlauf des Verfahrens haben und möglicherweise neue Perspektiven für die Betroffenen eröffnen.

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