Bad Tölz-WolfratshausenMünchen

Schwarzbauten am Isarspitz: Verwaltungsgericht München fällt Entscheidung

Das Verwaltungsgericht München hat seine Entscheidung über die drei Schwarzbauten am Isarspitz in Wolfratshausen bekannt gegeben. Die Untere Bauaufsichtsbehörde hatte im vergangenen Jahr Anordnungen zum Abriss der Immobilien erlassen, die vom Kreisbauamt als Schwarzbauten klassifiziert wurden. Nach einer mündlichen Verhandlung wurden die Klagen des Bauherrn und der Eigentümerin vor dem VG München abgewiesen. Das Gericht legte den Streitwert auf 1,2 Millionen Euro fest und wies die Duldungsanordnungen ebenfalls ab. Eine Mietpartei, die gegen die Duldungsanordnung klagte, wurde ebenfalls abgewiesen, wobei der Streitwert auf 12.500 Euro festgelegt wurde.

Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Bauherr die Verantwortung trägt, sich an die Baupläne zu halten, andernfalls die Konsequenzen tragen müsse. Eine Berufung gegen das Urteil des VG wurde nicht zugelassen, aber Bauherr, Eigentümerin und die Mieter haben die Option, beim Verwaltungsgerichtshof auf die Zulassung der Berufung zu klagen. Wolfratshausens Bürgermeister begrüßte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts und sieht gespannt der weiteren Entwicklung entgegen. Die Stadt hat keine Kontrolle über das Verfahren, obwohl der Bauausschuss des Stadtrats die Errichtung der Häuser abgelehnt hatte. Die Pressesprecherin des Landratsamts bestätigte die Rechtmäßigkeit der Beseitigungsanordnungen und sieht dem Einlegen möglicher Rechtsmittel entgegen.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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