Der Deutsche Bundestag hat kürzlich dem Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses zur Änderung des Straßenverkehrsgesetzes zugestimmt. Dieser Vorschlag sieht vor, dass erlassene Rechtsverordnungen der Kommunen die Leichtigkeit des Verkehrsflusses und die Sicherheit des Verkehrs nicht beeinträchtigen dürfen, während gleichzeitig der Umweltschutz und der Schutz der Gesundheit verbessert werden sollen.
Der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Kraftfahrzeuggewerbe (ZDK), Dr. Kurt Christian Scheel, äußerte Bedenken bezüglich des Kompromisses zum Straßenverkehrsrecht. Er betonte, dass insbesondere der Berufs- und Wirtschaftsverkehr durch diese Maßnahmen ausgebremst werde. Scheel beklagte die mangelnde Mobilitätsoptionen für mittelständische Betriebe, die aufgrund ihrer Dienstleistungen auf eine flexible Nutzung des Straßenverkehrs angewiesen sind.
Der ZDK kritisierte die einseitige Gängelung des Straßenverkehrs, da moderne, emissionsarme Antriebe einen wichtigen Beitrag zum Gesundheits- und Umweltschutz leisten. Es wird darauf hingewiesen, dass die Versäumnisse der Kommunen beim Ausbau von digitalen Infrastrukturen für alle Verkehrsträger zu einer einseitigen Belastung des Kraftfahrzeugverkehrs führen.
Es bleibt abzuwarten, wie der Bundesrat auf den Kompromissvorschlag reagieren wird. Die Entscheidung des Bundesrats wird voraussichtlich in den kommenden Tagen erwartet. Es wird erwartet, dass die Diskussion über die Auswirkungen des Straßenverkehrsgesetzes und die Maßnahmen zur Verbesserung des Verkehrsflusses und des Umweltschutzes in den nächsten Wochen fortgesetzt werden.