![Streit um Schwarzbauten am Isarspitz: Gericht weist Klagen ab](https://nachrichten.ag/wp-content/uploads/2024/06/Nachrichten-Aktuell-1-151.png)
Das Verwaltungsgericht München hat im langjährigen Streit um die drei Schwarzbauten am Wolfratshauser Isarspitz eine Entscheidung getroffen. Die Klagen gegen die Beseitigungsanordnungen und Duldungsverfügungen des Landratsamts Bad Tölz-Wolfratshausen aus dem Jahr 2023 wurden abgewiesen. Die Urteile sind noch nicht rechtskräftig und es bleibt abzuwarten, ob die Kläger Berufung einlegen dürfen. Der Streitwert für die Klagen wurde auf 1,2 Millionen Euro festgesetzt.
Bereits 2021 hatte das Verwaltungsgericht festgestellt, dass die drei Häuser erheblich von den Bauvorschriften abweichen und daher als Schwarzbauten gelten. Eine Petition zur Rettung der Gebäude scheiterte im bayerischen Landtag. Eine Bürgerinitiative mit dem Namen BIWOB setzt sich für die Duldung der Schwarzbauten ein.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die Situation weiterentwickelt und ob die Kläger weitere rechtliche Schritte unternehmen werden. Die Frage der Rechtmäßigkeit und Zukunft der Schwarzbauten am Wolfratshauser Isarspitz wird weiterhin die Gemüter bewegen und möglicherweise weitere juristische Verfahren nach sich ziehen.
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