Die Verkehrspolizei in Karlsruhe überwachte kürzlich die Bildung der Rettungsgasse nach einem schweren Verkehrsunfall auf der Bundesautobahn 5. Zwischen Karlsruhe und Bruchsal wurden insgesamt 85 Verkehrsteilnehmer festgestellt, die keine Rettungsgasse bildeten und sogar Einsatzfahrzeuge behinderten. Diese Verstöße betrafen hauptsächlich Autofahrer, aber auch 35 Sattelzüge und Lkw, die auf dem linken Fahrstreifen standen.
Polizeihauptkommissar Leopold von der Verkehrsgruppe Karlsruhe betonte die hohe Anzahl von Verstößen und die deutliche Zunahme im Vergleich zu früheren Jahren. Den betroffenen Verkehrsteilnehmern drohen Bußgelder von etwa 18.000 Euro, Fahrverbote und Punkte in Flensburg.
Es ist wichtig, dass bei Schrittgeschwindigkeit oder Stillstand eine Rettungsgasse gebildet wird. Diese Regel gilt für Autobahnen und mehrspurige Straßen außerhalb von Ortschaften. Eine hilfreiche Eselsbrücke ist die Daumenregel, bei der jeder Fahrstreifen einem Finger zugeordnet wird, um die richtige Fahrspur zu wählen.
Die Verkehrsteilnehmer sollten sich bewusst sein, dass die Bildung der Rettungsgasse im Falle eines Unfalls lebensrettend sein kann. Die Polizei in Karlsruhe setzt sich aktiv dafür ein, die Einhaltung dieser Regelung zu überwachen und Verstöße konsequent zu ahnden.
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