Nordrhein-Westfalen

NRW beschließt gestaffelten Mutterschutz für Frauen nach Fehlgeburten

Der Landtag von Nordrhein-Westfalen hat einstimmig beschlossen, Frauen nach einer Fehlgeburt besser zu unterstützen. Der Antrag der Fraktionen von SPD und FDP sieht vor, den Mutterschutz auch bei Fehlgeburten zu gewähren und dabei zu staffeln. Dies bedeutet, dass der Mutterschutz bereits ab einem früheren Zeitpunkt der Schwangerschaft gewährt werden soll und im Verlauf der Dauer anteilig verlängert wird.

Laut der stellvertretenden Vorsitzenden der SPD-Fraktion im Landtag, Lisa-Kristin Kapteinat, sendet Nordrhein-Westfalen mit der Einführung des gestaffelten Mutterschutzes ein starkes Signal. Bisher haben Frauen, die eine Fehlgeburt erleiden, keinen gesetzlichen Anspruch auf Mutterschutz. Dies kann dazu führen, dass sie direkt am nächsten Tag wieder arbeiten gehen müssen oder sich anderweitig um eine Krankschreibung kümmern müssen.

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Die Politikerin betonte, dass das Thema Fehl- und Totgeburten viel zu lange ein Tabuthema war. Glücklicherweise breche dieses gesellschaftliche Tabu langsam auf, und es sei an der Zeit, dass auch die Politik entsprechend handele. Es liegt nun an der Landesregierung, eine Initiative im Bundesrat zu ergreifen, um den gestaffelten Mutterschutz für Frauen, die von Fehl- oder Totgeburten betroffen sind, voranzutreiben.

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Mit einem Portfolio, das mehr als zwei Jahrzehnte Berufserfahrung umfasst, ist der freie Redakteur und Journalist Konrad l. Schneider ein fester Bestandteil der deutschen Medienlandschaft.
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