BerlinKriminalität und JustizPolitik

AfD-Abgeordneter Petr Bystron: Immunität und Ermittlungen im Fokus

Am 14. Juni 2024 wurde die Wohnadresse des AfD-Politikers Petr Bystron in Berlin durchsucht, wenige Wochen bevor er ins Europäische Parlament einzog. Bystron hatte zu dieser Zeit noch keine Immunität, da das deutsche Parlament den Schutz vor Strafverfolgung für sein vorheriges Bundestagsmandat aufgehoben hatte. Diese Entscheidung gilt jedoch nicht für sein neues Mandat im Europaparlament. Die Ermittlungen können erst fortgesetzt werden, wenn das EU-Parlament Bystrons Immunität aufhebt.

Die Durchsuchungsaktion erfolgte aufgrund des Verdachts, dass Bystron Geld erhalten haben könnte, um im Bundestag im Sinne Russlands zu handeln, insbesondere im Zusammenhang mit dem prorussischen Portal „Voice of Europe“. Bystron bestreitet diese Anschuldigungen und bezeichnet die Ermittlungen als politisch motiviert.

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In Bezug auf seine zukünftige Rolle im Europaparlament wird Bystron Teil der AfD-Delegation sein, im Gegensatz zum AfD-Spitzenkandidaten Krah. AfD-Co-Chef Chrupalla gab bekannt, dass Bystron bei einem Treffen der neuen EU-Abgeordneten eine eidesstattliche Versicherung abgegeben hat, in der er versichert, kein Geld angenommen zu haben.

Die Entwicklungen bezüglich der Ermittlungen gegen Petr Bystron sind Thema einer Reportage, die am 14. Juni 2024 im Programm Deutschlandfunk ausgestrahlt wurde.

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