Wirtschaft

Wie Sie Ihre Handykosten steuerlich absetzen können

Werden Mobiltelefone beruflich genutzt, können die Kosten steuerlich abgesetzt werden. Bei über 90 Prozent beruflicher Nutzung kann der gesamte Kaufpreis sofort geltend gemacht werden, vorausgesetzt der Preis liegt unter 952 Euro. Liegt die Nutzung unter 90 Prozent, sind bis zu 20 Prozent der Ausgaben oder maximal 20 Euro pro Monat absetzbar. Die Angabe der Handykosten erfolgt in der Steuererklärung im Bereich „Aufwendungen für Arbeitsmittel“ der Anlage N. Belege müssen nicht mehr beigefügt werden, aber Erläuterungen können im Kommentarfeld angegeben werden. Weitere Einzelheiten können Sie im Artikel auf www.sueddeutsche.de nachlesen.

In ähnlichen Fällen können auch andere Arbeitsmittel steuerlich geltend gemacht werden, wie beispielsweise Laptops, Tablets oder Drucker. Die Regelungen variieren jedoch je nach Art des Geräts und der beruflichen Nutzung.

Inzidenztracker

Statistiken aus der Vergangenheit zeigen, dass viele Arbeitnehmer die Möglichkeit der steuerlichen Absetzbarkeit von beruflich genutzten Mobiltelefonen nicht vollständig nutzen. Oftmals fehlt das Bewusstsein für die Steuervorteile oder die genaue Abwicklung in der Steuererklärung wird als zu kompliziert empfunden. Dies führt dazu, dass viele potenzielle Einsparungen ungenutzt bleiben.

Die zunehmende Digitalisierung und der verstärkte Einsatz mobiler Endgeräte im beruflichen Umfeld lassen vermuten, dass die Zahl der steuerlich geltend gemachten Mobiltelefone in Zukunft steigen wird. Insbesondere durch die Auswirkungen der COVID-19 Pandemie, die eine verstärkte Arbeit im Homeoffice erforderlich machten, dürfte sich dieser Trend weiter verstärken.

Die Möglichkeit, die Kosten für beruflich genutzte Mobiltelefone steuerlich abzusetzen, kann für Arbeitnehmer in Deutschland eine attraktive finanzielle Entlastung darstellen. Es ist daher ratsam, sich über die geltenden Regelungen zu informieren und die Möglichkeiten der Steuerersparnis voll auszuschöpfen.

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