In Sachsen-Anhalt wurde darüber diskutiert, dass 90 Schusswaffen aus der Vergleichswaffensammlung des Landeskriminalamts an die Polizei-Hochschule Experten haben keine genauen Informationen darüber, was mit den Waffen passiert ist. Die Landesinnenministerin hält Strafermittlungen in Betracht, falls der schriftliche Nachweis über die Waffenübergabe an das Technische Polizeiamt unvollständig ist. Es fehlen Belege über die Abgabe oder Vernichtung der Waffen, da nur teilweise schriftliche Dokumente aus dem Zeitraum verfügbar sind. Weitere Einzelheiten können Sie im Artikel auf www.presseportal.de nachlesen.
Ähnliche Vorfälle mit unklarem Verbleib von Schusswaffen sind in der Vergangenheit in anderen Teilen Deutschlands vorgekommen. Ein bekannter Fall war der Diebstahl von Waffen aus einem Polizeilager in Bayern im Jahr 2018, bei dem mehrere Pistolen und Gewehre entwendet wurden. In einem anderen Fall wurden in Nordrhein-Westfalen im Jahr 2016 mehrere Dienstwaffen aus einem Polizeiauto gestohlen.
Die Sicherheit in Sachsen-Anhalt könnte durch den unklaren Verbleib von Schusswaffen in der Landespolizei ernsthaft gefährdet sein. Falls diese Waffen in falsche Hände geraten, besteht die Gefahr von Missbrauch und Kriminalität. Es ist daher von großer Bedeutung, dass die Polizeibehörden Maßnahmen ergreifen, um den Verbleib der Waffen zu klären und sicherzustellen.