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Gerichtsurteil: NABU muss Wolf-Abschüsse aktiv verfolgen

Das Verwaltungsgericht in Lüneburg hat entschieden, dass der Landkreis Uelzen den Naturschutzbund NABU nicht unaufgefordert über Wolfsabschüsse informieren muss. Der NABU muss selbstständig aktiv werden, um sich über Abschussgenehmigungen zu informieren und dagegen vorzugehen. Der NABU hatte gefordert, automatisch informiert zu werden, um rechtlich gegen die Genehmigungen vorgehen zu können. Weitere Einzelheiten können Sie im Artikel auf www.pirsch.de nachlesen.

Ähnliche Fälle von Auseinandersetzungen zwischen Naturschutzorganisationen und Behörden gab es in der Vergangenheit in anderen Regionen Deutschlands. Zum Beispiel hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) in der Vergangenheit ähnliche Forderungen gestellt, um leichter gegen Genehmigungen für den Abschuss von geschützten Tierarten vorgehen zu können.

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Statistiken aus den vergangenen Jahren zeigen, dass die Konflikte zwischen Naturschutzorganisationen und Behörden in Bezug auf den Abschuss von geschützten Tierarten zunehmen. Die zunehmende Bevölkerung von Wölfen in Deutschland führt zu mehr Konflikten und Anträgen auf Abschussgenehmigungen.

In Zukunft könnte die Entscheidung des Verwaltungsgerichts in Lüneburg Auswirkungen auf andere Naturschutzorganisationen haben, die sich für den Schutz von Wildtieren einsetzen. Wenn Behörden nicht verpflichtet sind, Naturschutzorganisationen über Abschussgenehmigungen zu informieren, könnte dies den Schutz und Erhalt gefährdeter Tierarten erschweren. Es ist zu erwarten, dass der Streit um den Abschuss von Wildtieren in Deutschland auch in Zukunft ein kontroverses Thema bleiben wird.

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