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Schwarzarbeit im Hotel- und Gaststättengewerbe: Bundesweite Prüfungsergebnisse 2024

Am vergangenen Samstag führte das Hauptzollamt Braunschweig eine bundesweite Schwerpunktprüfung im Hotel– und Gaststättengewerbe durch. Der Fokus lag auf der Überprüfung der Einhaltung sozialversicherungsrechtlicher Pflichten sowie der Zahlung des Mindestlohns von 12,41 Euro brutto pro Stunde seit dem 01.01.2024.

Die Inspektion zielte auch darauf ab, illegale Beschäftigung, Scheinselbstständigkeit und Betrug aufzudecken. An der Aktion waren neben der Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls auch das Finanzamt und das Veterinäramt beteiligt, um steuerliche, lebensmittelrechtliche und hygienische Standards zu prüfen.

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Über 43 Beschäftigte der Finanzkontrolle Schwarzarbeit kontrollierten Betriebe im gesamten Bezirk des Hauptzollamts. Insgesamt wurden 42 Betriebe überprüft und 149 Personen zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragt. Die Prüfung ergab eine Vielzahl von Verdachtsmomenten, darunter Verstöße gegen das Mindestlohngesetz, das Vorenthalten von Arbeitsentgelt, Scheinbeschäftigung, illegale Beschäftigung von Ausländern und Leistungsmissbrauch.

Bislang konnten 8 Strafverfahren und 6 Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet werden, während weitere 55 Sachverhalte einer eingehenden Prüfung bedürfen. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit führt das ganze Jahr über regelmäßig bundesweite und regionale Schwerpunktprüfungen durch, um eine hohe Anzahl von Inspektionen in betroffenen Branchen wie dem Hotel- und Gaststättengewerbe sicherzustellen.

Diese Maßnahmen des Zolls sind entscheidend für die Sicherung der Sozialsysteme und Staatseinnahmen sowie für faire Arbeits- und Wettbewerbsbedingungen. Durch die konsequente Prüfung und Ermittlung von Verstößen leistet der Zoll einen wichtigen Beitrag zur Bekämpfung von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung in Deutschland.


OTS

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